Kosten
Psychotherapie und Psychiatrie
Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen tragen i.d.R. die Kosten für eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung für eine Psychotherapie sind jedoch nicht einheitlich geregelt. Die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Kosten, die erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab.
Nehmen Sie vor eigentlicher Behandlung mit Ihrer Krankenkasse Kontakte auf, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Auf Wunsch können die Kosten der Psychotherapie auch selbst getragen werden. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen.
Präventions- und Heilleistungen
Alle Präventions- und Heilleistungen sind sogenannte Selbstzahlerleistungen. Das bedeutet, die Kosten der Behandlung werden vom Patienten selbst getragen.
Paartherapie
50 Minuten: 153,00 €
90 Minuten: 275,00 €
Psychologisches Coaching
50 Minuten: 153,00 €
Präventionskurse
6 Sitzungen à 90 Minuten 375,00 €
Supervision (Einzel)
50 Minuten: 153,00 €
Supervision (Gruppe)
90 Minuten: auf Anfrage
Atteste und Gutachten
Atteste und Gutachten dienen dazu, einen Gesundheitszustand festzustellen und zu dokumentieren. Ärztliche Praxen erstellen Atteste und Gutachten, in denen sie bestimmte Aspekte des Gesundheitszustandes eines Menschen bescheinigen beziehungsweise dokumentieren und dazu eine fachliche Aussage abgeben. Die Initiative kann dabei von dem Menschen selbst oder von Stellen wie Schulen, Versicherungen und Gerichten ausgehen.
Eine Kostenübernahme für Atteste und Gutachten ist per Gesetz aus dem Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.
Nur wenn Atteste und Gutachten von Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis dienen, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Ansonsten sind Atteste und Gutachten überwiegend individuelle Gesundheitsleistungen (iGeL), deren Kosten vom Patienten selbst getragen werden müssen.
Je nach Umfang und Arbeitsaufwand für die Ärztin oder den Arzt sind auch die Kosten unterschiedlich hoch. In der Regel liegen die Kosten – abhängig vom Aufwand – zwischen 20€ und 80€. In Ausnahmefällen können auch höhere Kosten entstehen.
Abzugrenzen von einem Attest ist eine einfache Bescheinigung, beispielsweise über einen Praxisbesuch, die auch von den medizinischen Fachangestellten der Praxis ausgestellt und unterschrieben werden kann. Diese Bescheinigungen erhalten Sie kostenlos.